|
|
|
|
Hartwig Bernhardt-van Laak ist Diplomingenieur – Fachrichtung Bauwesen – (TU München), sowie Diplomwirtschaftsingenieur, (TU München) und als Sachverständiger von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt für die Bestellungsbereiche Schäden an Gebäuden und Abrechnung im Hochbau. Er ist Beratender Ingenieur der BYIK, befasst sich seit mehr als 25 Jahren mit Fragen der Bauschäden sowie der Abrechnung im Hochbau und ist seit 1983 für beide Bereich öffentlich bestellt und vereidigt.
Herr Bernhardt-van Laak ist auf Grund seiner
umfangreichen Tätigkeit als Sachverständiger für Gerichte überwiegend mit
Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen befasst.
– Jahrgang 1950 – Jugend und Schulzeit in Hamburg – Studienzeit in München – Leben und Arbeiten in Oberbayern – verheiratet, 8 Kinder – Hobbylandwirtschaft mit vielen Tieren
– 1956 - 1969 Schulzeit in Hamburg, Abschluss Abitur
–
1969 - 1975 Studium an der Technischen Universität München, Fachrichtung
Bauingenieurwesen,
–
1975 -1978 Aufbaustudium an der Technischen Universität München, Arbeits- und
–
ab 1983 von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellter und
vereidigter
–
1975 - 1976 Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Teilzeit) an der Hochschule der
Bundeswehr – 1976 - 1978 Freier Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro in München, Fachbereich Baugutachten – 1978 - 1981 Angestellter in einem Ingenieurbüro, Arbeitsbereich Baugutachten
–
1978 - 1981 Geschäftsführer der Tochterfirma des Ingenieurbüros, Gesellschaft
für
–
seit 1981 selbständige Tätigkeit als Beratender Ingenieur für Bauwesen und als
freier – ab 1983 öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger – seit 2001 Mitglied des Sachverständigenausschusses der IHK München
– seit März 2005 Lehrbeauftragter an der FH-Salzburg (Kuchl), Studiengang
Baugestaltung Holz
Schon parallel zur Planungs- und vor allem Bauüberwachungstätigkeit bei Neubauten aber insbesondere auch Sanierungsbaumaßnahmen, hat mich die Analyse von Bauschäden fasziniert, mit der Folge, dass mein gesamtes Berufsleben von bereits mehr als 25 Jahren hierdurch geprägt ist. Die „Baupathologie“ - also die „Baukrankheiten-Lehre“, wie sie Raimund Probst, der vorrangig gegenüber meinen weiteren geistigen Wegbegleitern, wie Günter Zimmermann und Erich Schild, beruflicher Mentor war und ist, genannt hat – war stets Mittelpunkt meiner Arbeit, die mich bis heute begeistert. Nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, die im Bauwesen (und dadurch auch volkswirtschaftlich) erschreckend hohen Verluste durch Baumängel als Ursache für Bauschäden und deren Auswirkungen, durch Erkenntnis und Aufklärung reduzieren zu helfen. In der Konsequenz dieser beruflichen Ausrichtung haben sich folgende Arbeitschwerpunkte ergeben: – Erstellung von Gutachten in Gerichtsverfahren für – Amtsgerichte – Landgerichte in der BRD – Oberlandesgerichte
–
Staatsanwaltschaften – Erstellung von Gutachten für – private Bauherren – Wohnungseigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen – Versicherungen – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer – Generalübernehmer (GÜ) – Generalunternehmer (GU), Baufirmen und Handwerker – Ingenieur- und Architekturbüros
–
öffentliche Auftraggeber wie Gemeinden, Stadtverwaltungen, Bauämter,
Landratsämter – Tätigkeit als Schiedsgutachter und Schiedsrichter – Beratungen
–
Analyse, Prüfung und Bewertung von Objekten im Rahmen beabsichtigter
geschäftlicher – Abnehmen von Objekten – Mangelfeststellungen vor Ablauf von Gewährleistungsfristen
–
Qualitätsüberwachung während der Bauzeit Durch mein Büro wurden inzwischen mehr als 5000 Gutachten erstellt.
Da die Thematik der Bauschäden stets eng verflochten ist mit Fragen zu Baukosten, Abrechnung und Baupreiskalkulationen, liegt die Verknüpfung der Bestellungsbereiche – Schäden an Gebäuden – Abrechnung im Hochbau nicht nur nahe, sondern ist meines Erachtens auch zwingende Folge einer ganzheitlichen Betrachtung des Baugeschehens, wie es in der Regel der Streitstoff prozessualer Fallkonstellationen immer wieder bestätigt.
Somit fallen, neben der Behandlung und Beurteilung von Mängeln und Schäden an
Hochbauten, folgende Arbeitsschwerpunkte aus dem Bereich „Abrechnung im Hochbau“
an:
Weiter Schwerpunkte der Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld sind
–
Ermittlung von Kosten der Mangelbeseitigung im Zusammenhang mit
der Bearbeitung von – Ermittlung des so genannten „entgangenen Gewinns“ im Falle einer Kündigung. – Bewertung der erbrachten Leistung bei Kündigung von Pauschalverträgen. – Ansprüche auf Vergütung bei gestörtem Bauablauf.
–
Grundflächenberechnungen nach DIN 277 bzw.
Wohnflächenberechnungen nach der |
|
|