Tätigkeit als Schiedsgutachter

Sollen strittige Punkte einer Baumaßnahme zwischen den Parteien ohne Einschaltung staatlicher Gerichte geklärt werden, so bietet sich die Beauftragung eines Schiedsgutachters zur Beilegung des Konflikts an.

Wichtig ist dabei, dass das Aufgabengebiet, die vom Schiedsgutachter zuklärenden Fragen, die Bindungswirkung des vom Schiedsgutachter gefundenen Ergebnisses vorab einvernehmlich geklärt und vertraglich vereinbart werden (Schiedsvereinbarung / Schiedsgutachtenauftrag).