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Andreas Geuther Barbara Jakob Stefan Knöckl

    Dipl.- Ing. Architektin Barbara Jakob

Für den Bereich – Abrechnung und Baupreisbildung – steht Frau Diplomingenieurin [TU] Barbara Jakob zur Verfügung, die als Architektin langjährige Erfahrungen in der Ausschreibung und Abrechnung von Bauvorhaben besitzt und seit einigen Jahren ebenfalls öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für den Bereich der Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau ist.

Frau Jakob übernimmt in der Regel die Bearbeitung von Gutachten aus diesem Fachbereich im Rahmen der Privataufträge.
 


–    Jahrgang 1954

–    1979 Diplom an der TU München

–    1980 -1988 Mitarbeit in Architektur- und Bauträgerbüros. Arbeitsschwerpunkt zunächst Planung,
      später dann Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung.

–    1989 - 1992, nach einer betriebswirtschaftlichen Fortbildung, Mitarbeit in einem großen Baubetrieb.
       Hier zusätzlich Betreuung des Vertragswesens, des Nachtragsmanagement und der laufenden
       Bauprozesse.

–    seit 1993 selbstständige Architektin

–    ab 1996 Weiterbildung zur Sachverständigen

–    im Februar 2000 von der IHK München und OBB öffentlich bestellt und vereidigt als
      Sachverständige für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau.
      Mitglied der bayerischen Architektenkammer und des LVS Bayern.
 

Die hauptsächlichen Aufgabenstellungen als Sachverständige sind:
 

Rechnungsprüfung

Prüfung der Mengen. Hierbei ist in Streitfällen meist auch die Ermittlung der Abrechnungsgrundlagen erforderlich, oder es ist hierfür die Auslegung und Klarstellung der Abrechnungsregelungen oder der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich.
Prüfung der richtigen Zuordnungen bei der Abrechnung, Streitursache sind häufig unklare Leistungsverzeichnisse. Des weiteren Beurteilung von Änderungen während der Bauzeit.
 

Nachtragsprüfung

Prüfung auf ihre Berechtigung dem Grunde nach und Ermittlung der zutreffenden Höhe.


Kalkulation von Baupreisen

Hierbei ist zu unterscheiden, ob sie auf Grundlage einer Urkalkulation oder als Preisanpassung bei Mengenüber- und Unterschreitungen oder als ortsübliche und angemessene Preise zu ermitteln sind.


Weitere Häufige Fragestellungen:

Bei Kündigung von Bauverträgen: Ermittlung des entgangenen Gewinns oder der ersparten Aufwendungen

Bei Kündigung von Pauschalverträgen, bei anderen Teilausführungen oder bei gestörten Ausführungen von Bauleistungen: Bewertung der ausgeführten Leistungen.

Bei Mängeln: Ermittlung der Mängelbeseitigungskosten.
Hierfür ist die Klärung der  erforderlichen Maßnahmen und des Leistungsumfangs unbedingt Vorraussetzung.

Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten nach DIN 277, Klarstellung der Zuordnungen. Kostenschätzung nach DIN 276.