Allgemeine Geschäftsbedingungen (>>)

§1 Geltung

  1. Die Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers, der BERNHARDT-VAN LAAK Bausachverständigengesellschaft mbH, (nachfolgend als „AN“ bezeichnet) zu seinem Auftraggeber (nachfolgend als „AG“ bezeichnet), bestimmen sich nach den folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, wenn sie der AN ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

§2 Auftrag

  1. Der AG überträgt den Auftrag ausschließlich dem AN. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem AG und den einzelnen auf dem Briefkopf des AN aufgeführten Personen (Sachverständigen) kommt durch die Auftragserteilung an den AN nicht zustande. Eine Vertragsbeziehung besteht nur zwischen dem AG und dem AN.
  2. Der Vertrag zwischen AG und dem AN kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des AN zustande.
  3. Mündliche Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den AN.
  4. Der Gegenstand des jeweiligen Auftrags ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung des AN.
  5. Zur Wahrung der Schriftform genügt jeweils die Übermittlung per Telefax und/oder E-Mail.

§3 Durchführung des Auftrages/Pflichten des AN

  1. Der Auftrag ist entsprechend den für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
  2. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der AN nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten. Der AN unterliegt bei der Durchführung des Auftrags keinen Weisungen des AG.
  3. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den AG auf dessen Kosten.
  4. Im Übrigen ist der AN berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen.
  5. Der AN wird vom AG ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom AG hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
  6. Das Gutachten ist innerhalb der mit dem AG vereinbarten Frist zu erstatten.
  7. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Ausfertigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
  8. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der AN die ihm vom AG zur Durchführung des Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.

§4 Pflichten des AG

  1. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem AN alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen,
    Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der AN ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
  2. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass das zu besichtigende Objekt zugänglich ist und dass eventuell hierfür notwendige Genehmigungen erteilt sind.

§5 Verschwiegenheit des AN

  1. Der AN wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordene Tatsachen und
    Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht ohne die Genehmigung des AG an Dritte weitergeben.
  2. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf die Mitarbeiter des AN und sonstige Dritte, derer sich der AN zur Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflichten bedient.
  3. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, wenn der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstellung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, sowie dann, wenn der AG den AN von der Schweigepflicht ausdrücklich und in Textform entbindet.

§6 Urheberrechtsschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der AN behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
  2. Insoweit darf der AG das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
  3. Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem AG nur mit Einwilligung des AN gestattet.
  4. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des AN.
  5. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes des Gutachtens gestattet. Im Übrigen bedürfen Vervielfältigungen der Einwilligung des AN.

§7 E-Mail und Faxkommunikation

  1. Soweit der AG dem AN eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der AN ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Der AG sichert zu, dass er den Eingang der E-Mails regelmäßig überprüft. Dem AG ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.
  2. Soweit der AG dem AN einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass der An ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogenen Informationen zusendet. Der AG sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftrage Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der AG ist verpflichtet, den AN darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

§8 Vergütung

  1. Der AN hat Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zuzüglich Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender oder vereinbarter Höhe sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung.
  2. Die vereinbarte Vergütung wird mit Zugang des Gutachtens beim AG fällig.
  3. Der AN ist berechtigt, auf die vereinbarte Vergütung Vorschussleistungen sowie mit Fortschreiten seiner Tätigkeit angemessene Abschlagszahlungen vom AG zu verlangen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der AN berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu erheben, § 288 Abs. 1 BGB.
  5. Die Aufrechnung gegen Ansprüche des AN ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. Der AG kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit diese auf Ansprüchen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis beruhen.
  7. Wird ein Mitarbeiter des AN infolge der Beauftragung als Zeuge vor Gericht tätig, erhält der AN vom AG den Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den vereinbarten Vergütungsbeträgen (Stundensätzen) erstattet.

§9 Fristüberschreitung

  1. Die Frist zur Ablieferung des Gutachtens (vgl. § 3 Abs. 6) beginnt mit Vertragsabschluss. Benötigt der AN für die Erstattung des Gutachtens Unterlagen des AG (vgl. § 4 Abs. 1) oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen und/oder des Vorschusses bei dem AN.
  2. Der AN wird den AG rechtzeitig über eine etwaig eintretende Überschreitung der vereinbarten Frist in Kenntnis setzen. Der AG kann erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  3. Hat der AN die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten, etwa im Falle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, sind Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung wegen Überschreitung der vereinbarten Frist ausgeschlossen. Wird dem AN die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in diesen Fällen unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Schadenersatzansprüche des AG  werden in diesen Fällen ausgeschlossen.

§10 Kündigung

  1. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages wird ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  2. Für den AG liegt ein wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt, insbesondere vor, wenn der AN gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung verstößt.
  3. Für den AN liegt ein wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt, insbesondere vor, wenn der AG die notwendige Mitwirkung verweigert; der AG versucht, unzulässig auf den AN in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verfälschen oder wenn der AN nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrags notwendige Sachkunde fehlt. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn der AG in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
  4. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der AN zu vertreten hat, so steht diesem eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als diese für den AG objektiv verwertbar ist.
  5. In allen anderen Fällen behält der AN den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40% des Honorars für die vom AN noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
  6. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.

§11 Gewährleistung

  1. Im Gewährleistungsfall kann der AG zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen.
  2. Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.
  3. Etwaige Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem AN in Textform angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
  4. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

§12 Haftung

  1. Der AN haftet unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder nicht nur einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden.
  2. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur, sofern durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung des AN wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe der vereinbarten Vergütung sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Der AG verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: € 3 Mio. für Personenschäden € 1 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
  4. Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des AN.
  2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des AN ausschließlicher Gerichtsstand. Der AN ist aber berechtigt, den AG an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2. (Sitz des AN) gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14

Datenschutzerklärung und zugleich Information der Betroffenen gemäß Artikel 13 und Artikel 14 gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Allgemeine Angaben

Angaben zur verantwortlichen Stelle:

Sebastian van Laak
Unterherrnhauser Str. 4a
82547 Eurasburg
Telefon: 08179/1041
Fax: 08179/1881
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontakt Verantwortlicher für Datenschutz: Sebastian van Laak - info[at]bauexpert.de

Allgemeine Datenverarbeitungs-Informationen

Betroffene Daten:
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen. Darüber hinaus werden keine personenbezoge- nen Daten erhoben. Eine über die Reichweite der gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten erfolgt nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Verarbeitungszweck: Vertragsdurchführung.

Kategorien von Empfängern:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer. Weitere externe Stellen, soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

Drittlandtransfers:
Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

Dauer Datenspeicherung:
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

Angaben zu weiteren Datenverarbeitungsverfahren

Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Kundendaten/Interessentendaten

Betroffene Daten:
Zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilli- gung.
Verarbeitungszweck: Vertragsdurchführung.

Kategorien von Empfängern:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer. Weitere externe Stellen, soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

Drittlandtransfers:
Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

Dauer Datenspeicherung:
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

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Darüber hinaus können Sie jederzeit ihre Ansprüche auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder der Wahrnehmung Ihres Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Hier finden Sie die Möglichkeit, uns per E-Mail oder Brief zu kontaktieren. Sie haben ferner das Recht, sich bei Beschwerden an die Datenschutz- Aufsichtsbehörde zu wenden.

 

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